Wildunfall: Wer zahlt? | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Auf den Landstraßen rund um Weißenborn lohnt sich im Herbst besondere Vorsicht – und ein Blick auf die Wildschadenklausel der eigenen Kaskoversicherung.

Wildunfall: Wer zahlt?

Wer bei Wildschäden zahlt

Ob die Kaskoversicherung einspringt, hängt oft an einem Vertragsdetail

Artikel der Werra Rundschau vom 24.10.2026

Im Herbst steigt das Risiko für Wildunfälle. Dazu tragen unter anderem die frühe Dämmerung, Nebel und die Brunftzeit vieler Wildtiere bei. Sicherheitsvorkehrungen wie etwa den Fuß vom Gas zu nehmen und besonders auf ländlichen Straßen noch aufmerksamer zu fahren, sind nun noch wichtiger.

Doch was, wenn es gekracht hat: Wer kommt dann für den Schaden auf? Wer nur die Kfz-Haftpflichtversicherung hat, muss den Schaden aus eigener Tasche zahlen. Schäden durch Wildunfälle kann aber eine vorhandene Kaskoversicherung begleichen, erläuterte der Bund der Versicherten (BdV).

Fuchs, Hase, Hirsch und Reh

Aber auch dabei komme es im Schadenfall auf das Kleingedruckte des eigenen Vertrags an. So ist ein Zusammenstoß mit Haarwild sowohl in der Teil- als auch in der Vollkaskoversicherung abgesichert. Dazu zählen unter anderem Füchse, Hasen, Hirsche und Rehe sowie Wildschweine. Und jetzt kommt der mögliche Haken: Unfälle mit Nutz- und Haustieren sowie Kollisionen mit Federwild, Wölfen oder Waschbären sind nicht immer abgedeckt, so der BdV.

Die Folgekosten deckt die Teilkaskoversicherung nur dann ab, wenn die Bedingungen die sogenannte erweiterte Wildschadenklausel enthalten. Diese schließt dann den Zusammenstoß mit Tieren jeder Art ein. Wer diese Klausel nicht im Vertrag hat, kann nur auf eine möglicherweise vorhandene Vollkaskoversicherung zurückgreifen. Dann aber würde der Schaden die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes bedeuten.

Wie auch immer der Versicherungsschutz aussieht: Für die Abwicklung des Schadens mit der Versicherung sind folgende zwei Punkte wichtig:

  • Vor Ort sollte der Betroffene nach der Absicherung der Unfallstelle und der Alarmierung der Polizei ein paar Fotos machen: vom Unfallort, vom Schaden am Auto und auch vom angefahrenen Tier. Das unterstützt eine schnelle Schadenbearbeitung.

  • Man sollte sich zudem von der gerufenen Polizei immer eine Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen und den Unfall umgehend melden.

Den Autoversicherern wurden 2024 mehr als 276.000 Wildunfälle gemeldet. Im Schnitt kollidierten damit täglich rund 750 Autos mit einem Wildtier.