Samstag, 4. Mai 2024, Werra Rundschau / Lokales
Regierungspräsidium gibt RWE grünes Licht für Bau von sechs Anlagen
Ringgau – Das Kassler Regierungspräsidium (RP) hat jetzt sechs weitere Windenergieanlagen in der Gemarkung der Gemeinde Ringgau genehmigt. Vorhabenträgerin ist in diesem Fall das Unternehmen RWE (früher Vortex). Damit hat die Genehmigungsbehörde jetzt grünes Licht für insgesamt acht Windkraftanlagen nördlich und östlich des Ringgauer Ortsteiles Netra sowie nördlich von Rittmannshausen gegeben. Im März war bereits die Genehmigung für zwei Anlagen der Firma Eno Energy erteilt worden.
„Ich gehe davon aus, dass weitere Genehmigungen folgen werden“, so Ringgaus Bürgermeister Mario Hartmann. Noch vier weitere Windenergieanlagen der Firma Orsted (früher Ostwind) sind bereits beim RP zur Genehmigung beantragt.
Von den jetzt sechs neu genehmigten Windkraftanlagen befinden sich drei in einem Waldgebiet nördlich von Netra sowie drei weitere nördlich von Rittmannshausen auf Freiflächen, die sich aber inmitten von Waldgebieten befinden. Bei den geplanten Anlagen handelt es sich um Anlagen des Typs SG155 mit sechs Megawatt Nennleistung und einer jeweiligen Höhe von 242 Metern.
Gegen die Genehmigung können binnen einer Frist von vier Wochen Rechtsmittel eingelegt werden. Das heißt, dass beispielsweise die Gemeinde gegen den Bescheid klagen könnte.
Im Fall der ersten beiden im März genehmigten Anlage des Unternehmens Eno Energy, hatte sich die Gemeindevertretung entschieden, nicht juristisch dagegen vorzugehen. Statt einer wenig aussichtsreichen Klage wolle die Gemeinde sich nun darauf konzentrieren, dass sie und die Bürger möglichst von der Windkraft über verschiedene mögliche Beteiligungsmodelle partizipieren, so die Gemeindevertretung seinerzeit.
Entscheidendes Argument gegen eine Klage war der Mangel an juristisch handfesten Gründen wie beispielsweise eine Bauleitplanung der Gemeinde sowie die Tatsache, dass eine Klage keine aufschiebende Wirkung hat.
Im September 2023 hatte die Gemeindevertretung die Gründung einer Arbeitsgruppe mit mindestens fünf Personen aus Gemeindevertretung und -vorstand beschlossen, die die Beteiligung von Kommune und Bürgern erarbeiten sollte. Die AG kam nicht zustande, weil sich nur Dominik Setale und Helene Horlacher (beide ILR) für die Aufgabe bereitfanden. Wie die Beteiligung von Bürgern und Kommune aussieht, ist weiter unklar.