Die Gemeinde Weißenborn ist als Wasserversorger verpflichtet, die Wasserzähler nach Ende der Eichfrist auszutauschen. Durch die mtl. Mietzahlung der Verbraucher, entstehen für die neuen Wasserzähler keine Kosten. Dies bezieht sich nicht auf den Austauschvorgang der vom Gemeindevorstand empfohlenen, beauftragten und zertifizierten Installateur Betriebe.
Die Gemeinde Weißenborn hat die
Firma Schein| Bäder, Heizung und Sanitäranlagen, Hessisches Ende 19, 99830 Großburschla, Tel.: 036923 88800, Email: info@bad-schein.de
und
Firma Wieditz Wieditz GmbH, Sanitär-, Heizungs- & Klimatechnik, Weißenbörnchen 15b, 99830 Großburschla, Tel.: 036923 88005, Email: info@wieditz-gmbh.de
für den Austausch der Wasserzähler empfohlen und zur Kontaktaufnahme beauftragt. Die reine Austauschgebühr beträgt aktuell pro Wasserzähler € 34,50 (Brutto). Zusätzliche Arbeiten oder Materialeinbau, wird separat berechnet.
Gern steht Ihnen die Gemeindeverwaltung für Fragen zur Verfügung.
Anbei ein Merkblatt, warum ein fristgemäßer Austausch von Wasserzählern erfolgen muss und ein Merkblatt über die korrekte Installationsanleitung der Wasserarmaturen