E I N L A D U N G
zur konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung
Sitzungstermin :
Donnerstag, 09. April 2026 um 19:00 Uhr
Sitzungsort : DGH – Graburgschule, Hintergasse 16, 37299 Weißenborn
Die Sitzung ist öffentlich !
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung durch den Bürgermeister
2. Feststellung das am längsten ununterbrochen der Gemeindevertretung angehörende Mitglied nach HGO § 57 Abs. 1u3
3. Feststellung der Beschlussfähigkeit durch das am längsten ununterbrochen der Gemeindevertretung angehörende Mitglied
4. Wahl der oder des Vorsitzenden der Gemeindevertretung nach HGO§57A1 u §3A2 der Hauptsatzung
5. Wahl der 2 Stellvertretenden bzw. der 2 Stellvertreter der oder des Vorsitzenden der Gemeindevertretung nach HGO§57-1 // §3 Abs. 2 der Hauptsatzung
6. Festlegung der Reihenfolge der Vertretung der oder des Vorsitzenden der Gemeindevertretung
7. Wahl der Schriftführerin bzw. des Schriftführers und ihrer oder seiner Stellvertreterin bzw. Stellvertreters nach §61 Abs. 2 der HGO
8. Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl der Gemeindevertretung und des Ortsbeirates Rambach (§26 KWG) sowie über Einsprüche nach § 25 KWG
a. Gemeindevertretung
aa) Einsprüche
bb) Gültigkeit
b. Ortsbeirat
aa) Einsprüche
bb) Gültigkeit
9. Beschluss über die Bildung eines Wahlprüfungsausschusses und Wahl oder Benennung der Mitglieder
10. Äderung der Hauptsatzung
a. Erhöhung oder Herabsetzung der Zahl der ehrenamtlichen Beigeordneten
b. Erhöhung oder Herabsetzung der Mitgliederzahl in den Ausschüssen
aa) Haupt- und Finanzausschuss
bb) SoFaKu
11. Wahl der Vertreterinnen / der Vertreter in nachfolgende Verbände und Ausschüsse
a. Friedhofsausschuss Weißenborn (2 Mitglieder)
b. Friedhofsausschuss Rambach (2 Mitglieder)
c. Beirat des Zweckverbandes Gemeindepflegestation (Stellv. Mitglied)
d. Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft (Stellv. Mitglied)
e. Verbandsversammlung der ekom 21 (Stellv. Mitglied)
f. Nahverkehr Werra Meissner (Stellv. Mitglied)
g. Wirtschaftsförderungsgesellschaft (Stellv. Mitglied)
h. IKZ – EDV für die ekom21 (muss kein Mitglied der Gemeindevertretung sein)
12. Wahl, Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung der ehrenamtlichen Beigeordneten nach §46 Abs. 1 der HGO
13. Aushändigung der Urkunden an die ehrenamtlichen Beigeordneten nach §46 Abs. 2 der HGO durch den Bürgermeister
14. Verabschiedung der ausgeschiedenen GemeindevertreterInnen und Beigeordneten
15. Bericht des Gemeindevorstandes
16. Anfragen, Anregungen und Termine
Mit freundlichen Grüßen
Mäurer - Bürgermeister