Immer wieder gibt es Unsicherheiten bei der Frage „Bis wohin gehört mir die Wasserleitung ? “ oder „Wem ist eigentlich der Wasserabsteller vor meinem Haus auf der Straße? “
Klare Aussage: Dem Immobilieneigentümer gehört die Wasserleitung im Haus bis hin zum Wasserabsteller (der kleine, runde Deckel (meist) auf der Straße).
Dieser kleine Deckel hat es aber in sich! Unter dem Deckel befindet sich in 1-3 Metern Tiefe an einem Metallgestänge der eigentliche Absteller direkt auf der Hauptwasserleitung. Genau dieser Absteller ist im Eigentum des jeweiligen Immobilienbesitzers.
Daher wird immer wieder dazu geraten, einmal die Hausinstallation im inneren des Hauses auf die gesetzliche Norm zu überprüfen und die Wasserhähne oder Wasserräder gängig zu halten aber auch ganz wichtig ist, den Absteller 1 bis 2 x jährlich auf- und zuzudrehen, um diesen gängig zu halten und für den „Fall der Fälle“ auch zuschiebern zu können. Ist das Gestänge erst einmal eingerostet oder festgegammelt, ist ein „Abdrehen“ schnell passiert. Dann ist auch hier der Eigentümer für die Erneuerung zuständig. Tiefbauarbeiten schlagen hier mit ca. € 4.000,— und nochmal die ähnliche Summe für den neuen Absteller und den Einbau…
Nähere Informationen sind bei den Stadtwerken Eschwege oder auf der Gemeindeverwaltung zu erfragen.
Einen sogenannten „Hydranten Schlüssel“ haben einige Eigentümer zur damaligen Zeit des Straßenbaus erhalten oder können auch bei Bedarf vom Bauhof ausgeliehen werden.
PS: Am Samstag habe ich wie in den Jahren zuvor, in meiner „näheren Nachbarschaft“ die Wasserabsteller alle zu wieder aufgedreht (mit Gefühl zudrehen und wieder ganz aufdrehen und dann eine halbe Umdrehung wieder zudrehen) - ist auch zum Nachmachen zu empfehlen.