Seit dem 1. Januar 2024 ist es nicht mehr möglich, für Kinder unter 12 Jahren einen Kinderreisepass mit einjähriger Gültigkeit zu beantragen. Auch Verlängerungen bereits ausgestellter Dokumente sind dann nicht mehr möglich. Alle bis dahin ausgestellten, noch gültigen Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit!
Als Alternative zum bisherigen Kinderreisepass stehen ab Januar 2024 folgende Dokumente zur Verfügung:
Personalausweis / Vorläufiger Personalausweis
Reisepass (Expressreisepass, vorläufiger Reisepass)
Für detaillierte Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf:
Gemeindeverwaltung Weißenborn
Tel. 05659/302
Mail: info@gemeinde-weissenborn.de