Poolwasser darf nicht auf Grundstück versickern | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Poolwasser darf nicht auf Grundstück versickern

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz weist erneut auf den seit 2019 herausgegebenen Erlass hin – auch die Mitbürger der Gemeinde Weißenborn müssen sich daranhalten! Es ist nicht mehr gestattet, das Poolwasser auf dem eigenen Grundstück versickern zu lassen. Mit der zunehmenden Anzahl von privaten Pools weist das Ministerium alle Poolbesitzer und diejenigen, die einen Pool planen, auf die Regelung hin.

Poolwasser wird als Abwasser klassifiziert, da es durch den häuslichen, gewerblichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert ist und somit als Schmutzwasser einzustufen ist. Die Verunreinigung des Wassers wird sowohl durch den Badenden selbst (etwa durch Schweiß/Sonnenschutzmittel) als auch durch den Einsatz chemischer Zusatzstoffe wie Chlor, Detergenzien oder Biozide zur Reinigung des Beckens hervorgerufen. In der Vergangenheit wurden die Schmutzwassergebühren für Pool- und Schwimmbadwasser erstattet, da es nicht dem öffentlichen Kanalnetz zugeführt wurde.

Viele Bürger haben das Abwasser im Garten ablaufen lassen oder ihre Pflanzen damit bewässert. Das Ministerium weist erneut darauf hin:

„Aus umwelttechnischen Gründen, insbesondere dem Schutz des Grundwassers, muss das Schwimmbadwasser dem öffentlichen Schmutz- oder Mischwasserkanal zugeführt werden“.

Klarstellung / Ergänzung der Gemeinde Weißenborn:

Schmutzwassergebühren (Abwassergebühren) für Pool- und Schwimmbadwasser oder bei ähnlichen Einrichtungen, werden nicht mehr erlassen. Auch die Befüllung mit Standrohren der Gemeinde oder der Feuerwehr sind nicht mehr zulässig.

Es ist hilfreich, die Befüllung eines Pools bei der Gemeinde vorab anzumelden, um den Mehrverbrauch im Netz zu registrieren und nicht als „Rohrbruch“ kostenintensiv verfolgen zu müssen.