Möchten Sie sich aktiv für Ihre Gemeinde einsetzen und eine spannende, ehrenamtliche Aufgabe übernehmen? Dann ist jetzt Ihre Chance! Die Gemeinde Weißenborn sucht eine engagierte Person als
Ortsgerichtsschöffe (m/w/d) für das Ortsgericht der Gemeinde Weißenborn
Was macht ein Ortsgericht und warum ist es wichtig? Das Ortsgericht unterstützt als Hilfsbehörde die hessische Justiz in verschiedenen Aufgabenbereichen:
Beglaubigung von Abschriften und Unterschriften
Sterbefallanzeigen
Nachlasssicherung im Todesfall
Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Das Ortsgericht besteht aus dem Ortsgerichtsvorsteher (Erich Stenchly) und mehreren Ortsgerichtsschöffen. Die Amtszeit beträgt in der Regel zehn Jahre – ab 65 Jahren kann sie auf fünf Jahre begrenzt werden.
Wen suchen wir?
Wir suchen eine vertrauenswürdige, unbescholtene und lebenserfahrene Person mit Wohnsitz in der Gemeinde Weißenborn, die Interesse daran hat, als wichtiger Ansprechpartner für den Ortsgerichtsvorsteher sowie für die Bürgerinnen und Bürger zu fungieren. Schön wäre eine Person aus dem Ortsteil Rambach, um wieder eine paritätische Aufteilung beider Ortsteile zu erhalten.
Wer ist nicht berechtigt?
Nicht berechtigt für dieses Ehrenamt sind zugelassene Rechtsanwälte oder Notare, Personen, die beruflich fremde Rechtsangelegenheiten regeln, sowie alle, die die allgemeinen Voraussetzungen für ein Ehrenamt nicht erfüllen.
Haben Sie Interesse? Dann bewerben Sie sich jetzt!
Senden Sie Ihre schriftliche Kurzbewerbung bis zum 04. August 2025 an den
Gemeindevorstand der Gemeinde Weißenborn, Thomas Mäurer, Kirchplatz 1, 37299 Weißenborn.
Bei Fragen zum Aufgabengebiet wenden Sie sich gerne an den Ortsgerichtsvorsteher Herrn Stenchly, Tel. 05651-1352. Auf der Homepage der Gemeinde Weißenborn sind auch Informationen hinterlegt. Ortsgericht der Gemeinde Weißenborn - Gemeinde Weißenborn
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Weißenborn