Öffentliche Bekanntmachung zu Eintragungsmöglichkeiten von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Öffentliche Bekanntmachung zu Eintragungsmöglichkeiten von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

Auf Grundlage des Bundesmeldegesetztes (BMG) wird nachfolgend auf das Recht hingewiesen, der Datenübermittlung widersprechen zu können.

1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft

2. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen

3. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. Wahlvorschlagsträgern bei Wahlen und Abstimmungen

vollständige Bekanntmachung: