Auf Grundlage des Bundesmeldegesetztes (BMG) wird nachfolgend auf das Recht hingewiesen, der Datenübermittlung widersprechen zu können.
1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft
2. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen
3. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u. a. Wahlvorschlagsträgern bei Wahlen und Abstimmungen
vollständige Bekanntmachung: