Neue Regelung für Passfotos ab 1. Mai 2025 (Ausnahme: papiergebundene Passbilder nur noch bis zum 31. Juli 2025) | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Neue Regelung für Passfotos ab 1. Mai 2025 (Ausnahme: papiergebundene Passbilder nur noch bis zum 31. Juli 2025)

Ab dem 1. Mai dürfen bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen aus rechtlichen Gründen keine ausgedruckten Passbilder mehr entgegengenommen werden.

Neben der Vereinheitlichung der Prozesse soll mit dieser bundesweit gültigen Regelung Manipulation bei diesen wichtigen Dokumenten verhindert werden. Die Vorschrift, dass Passbilder für Ausweisdokumente die biometrischen Richtlinien erfüllen müssen, bleibt davon unberührt.

Viele Fotostudios bieten bereits eine moderne Lösung zur sicheren, digitalen Übertragung der Passbilder an. Biometrische Passbilder vom Profi – Digital & Sicher | alfo-passbild.com

Wann der Service der Lichtbilderstellung im Bürgerbüro der Gemeinde Weißenborn angeboten werden kann, steht noch nicht fest.

Durch die Lieferverzögerungen der Fotoaufnahmegeräte durch die Bundesdruckerei ist es aktuell nicht möglich, direkt Passbilder in der Verwaltung aufzunehmen. In dieser Übergangszeit – voraussichtlich bis 31. Juli 2025 – können daher ausnahmsweise noch papiergebundene Passbilder eingereicht werden.

Passfotos aus Foto‐Apps sind nicht mehr zulässig.

Gebührenübersicht:

  • Personalausweis unter 24 Jahren 22,80 € (6 Jahre gültig)

  • Personalausweis ab 24 Jahren 37,00 € (10 Jahre gültig)

  • vorläufiger Personalausweis 10,00 € (höchstens 3 Monate gültig)

  • Lichtbild 6,00 € (Aufnahmegerät in der Verwaltung)

  • Gebührenerhöhung um 13,00 € bei Amtshandlungen außerhalb der behördlichen Dienstzeit

  • Gebührenfrei ist die Änderung der Anschrift auf dem Personalausweis