Kommunalwahl 2026- es werden Mitmacher gesucht | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Ortsbeirat Rambach und die Gemeindevertretung werden gewählt

Kommunalwahl 2026- es werden Mitmacher gesucht

Gemeindevertretung für die gesamte Gemeinde

In unserer Gemeinde existieren aktuell 3 Fraktionen (FWG mit 7 Sitzen, SPD mit 5 Sitzen und CDU mit 3 Sitzen) somit insgesamt 15 Sitze.

Die Gemeindevertretung ist die oberste Entscheidungsgewalt in der Gemeinde. Sie beschließt über wichtige Angelegenheiten wie den Haushaltsplan, Satzungen (z. B. Bebauungspläne, Hunbdesteuer, Kitagebühren, etc.) und die allgemeinen Grundsätze der Gemeindeverwaltung. Die Gemeindevertretung übt zudem die Oberaufsicht über die Verwaltung aus und kann Entscheidungen an Ausschüsse oder den Gemeindevorstand delegieren. Der oder die Vorsitzende der Gemeindevertretung hat das höchste politische Amt einer Gemeinde inne.

Aus den Reihen der Gemeindevertretung werden nach der Kommunal je nach Stimmenergebnis, die Mitglieder des Gemeindevorstandes (5 Mitglieder) gewählt.

Der Gemeindevorstand ist das Verwaltungsorgan einer Gemeinde, das aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und ehrenamtlichen Beigeordneten besteht. Seine Hauptaufgaben sind die laufende Verwaltung, die Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse der Gemeindevertretung und die Vertretung der Gemeinde.

Ortsbeirat Rambach

Seit Jahren gibt es im Ortsteil Rambach eine „Einheitsliste“, die frei von parteilichen Bindungen und Fraktionen ist und die Aufgaben ausschließlich im Sinne von und für Rambach ausübt.

Der Ortsbeirat vertritt die Interessen seines Ortsteils innerhalb unserer Kommune. Er ist ein Bindeglied zwischen den Bürgern und der Gemeindevertretung und wird bei wichtigen, den Ortsteil betreffenden Angelegenheiten angehört. Der Ortsbeirat kann Vorschläge machen und seine Meinung äußern, hat aber in der Regel nicht die Entscheidungsbefugnis, die bei der Gemeindevertretung liegt.

Aufgaben und Funktionen:

  • Interessenvertretung:

Der Ortsbeirat soll die Anliegen und Bedürfnisse des jeweiligen Ortsteils gegenüber der Gemeindeverwaltung und den politischen Gremien vertreten.

  • Anhörung und Beratung:

Er wird bei wichtigen Entscheidungen, die den Ortsteil betreffen, angehört und kann seine Meinung dazu abgeben.

  • Vorschlagsrecht:

Der Ortsbeirat kann eigene Vorschläge zu Themen, die den Ortsteil betreffen, einbringen.

  • Bindeglied:

Er fungiert als Vermittler zwischen den Bürgern und den politischen Entscheidungsträgern auf Gemeindeebene.

  • Öffentlichkeitsarbeit:

In öffentlichen Sitzungen können Anregungen und Kritik geäußert werden, und der Ortsbeirat kann auch die Bürger über wichtige Vorhaben informieren.

Gern können sich Interessierte bei einem Mitglied der Gemeindevertretung oder bei einem Ortsbeiratsmitglied detailliert informieren oder ihr Interesse an einer Mitarbeit anmelden. Gern gibt auch die Gemeindeverwaltung (Frau Sachs) oder der Bürgermeister weiterführende Informationen.

Herzliche Einladung zur Mitarbeit