Die Gemeinde Weißenborn ist als Wasserversorger verpflichtet, die Wasserzähler nach Ende der Eichfrist auszutauschen. Die Eichfrist läuft nach 6 Jahren aus und der Wasserzähler muss im Laufe des 6. Jahres gewechselt werden!
Durch die mtl. Mietzahlung der Verbraucher, entstehen für die neuen Wasserzähler keine Kosten. Dies bezieht sich nicht auf den Austauschvorgang des vom Gemeindevorstand empfohlenen, beauftragten und zertifizierten Installateur Betrieb.
Die Gemeinde Weißenborn hat die
Firma S C H E I N | Bäder, Heizung und Sanitäranlagen, Hessisches Ende 19, 99830 Großburschla für den Austausch der Wasserzähler beauftragt.
Die Austauschgebühr beträgt aktuell pro Wasserzähler € 34,50 (Brutto) mit Aushändigung einer Quittung vor Ort. Weitere Zahlungsmodalitäten sind mit der Firma direkt abzusprechen.
Es wird hiermit nochmals klargestellt, dass es sich bei der Firma Schein um eine Empfehlung handelt, da sich diese Firma seit Jahren mit dem Procedere beim Wechseln in den einzelnen Liegenschaften auskennt.
Es kann selbstverständlich eine andere, zertifizierte Installationsfirma zum Wasserzählerwechsel beauftragt werden.
Darstellung der Vorgehensweise:
Über ein Vorlagesystem wird der Gemeinde zu Beginn eines Jahres eine Liste mit zu wechselnden Wasserzählern ausgeworfen. Diese Liste wird der Firma Schein zur Verfügung gestellt und die Firma Schein vereinbart mit den Eigentümern einen Termin.
Wenn ein anderes Unternehmen beauftragt werden soll, ist dies während der Kontaktaufnahme zur Terminvereinbarung durch Firma Schein dieser mitzuteilen. Somit wird dieser Eigentümer aus dem Wechselauftrag von Fa. Schein herausgenommen und geht zurück zur Gemeinde, um von dort die Bürger entsp. mit weiteren Informationen zu versorgen.
Wichtig:
Der Hauptwasserzähler MUSS von der Gemeinde abgenommen werden, Unterwasserzähler (z.B. für ein Schwimmbad, eine Zisterne oder für die Gartenbewässerung) können eigenständig erworben und durch ein zertifiziertes Installationsunternehmen eingebaut werden, jedoch MUSS auch hier der Gemeinde die Eichfrist und die Zählernummer durch ein entsp. Formular mitgeteilt werden.
Das beigefügte Schaubild soll als Erklärung eines Wasserzählers dienen:
Gern steht Ihnen die Gemeindeverwaltung für Fragen zur Verfügung.