Die Abwicklung jeder Wahl ist nur mit ehrenamtlichen Kräften möglich – in der Gemeinde Weißenborn werden noch Mitglieder für die Wahlvorstände Weißenborn und Rambach, sowie für den Briefwahlvorstand gesucht.
Für die Bereitschaft, in einem Wahlvorstand mitzuwirken, wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 25,00 € am Wahltag ausgezahlt.
Bei Interesse und weiteren Fragen melden Sie sich bitte per E-Mail unter
info@gemeinde-weissenborn.de oder telefonisch unter 05659/302.
Wer kann Wahlhelferin/Wahlhelfer werden?
Um Wahlhelferin/Wahlhelfer werden zu können, müssen Sie:
am Wahltag Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union sein
das 16. Lebensjahr vollendet haben (unter 18 Jahre mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten)
seit mindestens drei Monaten vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten
nicht nach § 6a Europawahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.