Es wird empfohlen, den Briefwahl-Antrag rechtzeitig zu stellen, damit genügend Zeit für den Versand der Briefwahlunterlagen sowie für den Rückversand des Wahlbriefes bleibt.
In der Zeit vom 06.06.-07.06.2024 werden persönlich abgegebene Briefwahlanträge sofort bearbeitet und der Wahlberechtigten / dem Wahlberechtigten direkt ausgehändigt.
Gesetzlich ist eine Beantragung von Briefwahlunterlagen bis Freitag, 7. Juni, um 18 Uhr, möglich.
Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen bis zum Wahlsonntag, 9. Juni 2024 um 18 Uhr bei der Wahlbehörde eingegangen sein.