Briefwahl beantragen | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Briefwahl beantragen

Wahlschein/Briefwahl beantragen

Briefwahl ist ideal für alle, die am Wahltag nicht ihr Wahllokal aufsuchen können/möchten.

Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein. Antragstellung geht persönlich, schriftlich – per Post, Fax oder E-Mail. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung gibt es einen Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können. Telefonische Anträge sind nicht möglich.

Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen kann erst ab Anfang Februar 2025 erfolgen.

Es wird empfohlen, den Wahlschein frühzeitig zu beantragen und den Wahlbrief möglichst bald nach Erhalt der Unterlagen auszufüllen und abzusenden. So stellen Sie sicher, dass Ihre Stimme rechtzeitig ankommt.

Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle vorliegen.

Später eingehende Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden.

Für einen rechtzeitigen Versand sollten Wahlbriefe innerhalb Deutschlands spätestens drei Werktage vor der Wahl (20. Februar 2025) abgesendet werden. Bei einem Versand aus dem Ausland ist der rechtzeitige Versand besonders wichtig – am besten per Luftpost und mit Priority-Aufkleber.

Bei Fragen sind wir -Wahlamt der Gemeinde Weißenborn- wie folgt erreichbar:

Montag: 08:30 bis 12:00 Uhr

Dienstag: 08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch: 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag: 08:30 bis 12:00 Uhr

Telefonisch erreichen Sie uns unter der Telefonnummer: 05659/302